Header mit aktuellen Tagen und Call-to-Actions

HEUTE: von 9-17 Uhr
Anfahrt nur 89€

Ihre 24 Stunden Rohrreinigung mit Handschlagqualität

Sind Sie auf der Suche nach einer professionellen Abfluss-& Rohrreinigung? 
Rufen Sie uns jetzt an und ein Mitarbeiter wird in 30 – 45 Minuten bei Ihnen sein!

Schnelle Rohrreinigung

In 30-45 Minuten vor Ort

24 Stunden Notdienst

Transparente Kosten

AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Abflussrohrclean ARC e.U

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Abflussrohrclean (im Weiteren „das Unternehmen“ oder „der Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden „der Auftraggeber“ oder „der Kunde“). Sie finden Anwendung in ihrer aktuellen Fassung und können auf der Website www.abflussrohrclean.at eingesehen, heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Unternehmen anerkannt wurden. Ebenso gelten diese AGB für die Nutzung der mobilen Version der Website www.abflussrohrclean.at.

2. Allgemeines

Die Firma Abflussrohrclean führt Dienstleistungen zur Beseitigung von Abflussstörungen durch Verstopfungen in verschiedenen Rohrleitungen und Abflüssen durch, unter anderem in Toiletten, Küchenabläufen, Badabläufen, Dachrinnen und anderen Entwässerungsgegenständen. Sollte die genaue Ursache der Verstopfung nicht eindeutig feststehen, obliegt es dem Unternehmen, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung eigenständig festzulegen (gemäß § 1156 ABGB). Die Reinigungsarbeiten erfolgen nach anerkannten technischen Standards und unter Verwendung moderner Werkzeuge und Geräte.

2.1 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Kunde verpflichtet sich, dem Unternehmen uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Entwässerungsgegenständen und -leitungen zu gewähren. Darüber hinaus ist er dazu verpflichtet, das Unternehmen vor Arbeitsbeginn über etwaige erschwerende Umstände wie verdeckte Revisionsöffnungen, Kontrollschächte oder ähnliches zu informieren. Gleiches gilt für eventuelle Erleichterungen, wie beispielsweise das Vorhandensein einer Hebeanlage oder von Rückstauklappen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass das gesamte Abwassersystem während der Reinigungsarbeiten außer Betrieb ist. Nach Abschluss sämtlicher Reinigungsarbeiten durch das Unternehmen ist der Kunde verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand aller betroffenen Entwässerungsgegenstände, -leitungen und sonstiger Anlagen zu überprüfen. Etwaige Reklamationen nach diesem Zeitpunkt sind ausgeschlossen.

2.2 Gesprächsaufzeichnungen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass während des Geschäftskontakts Gespräche zu Nachweiszwecken und zur Sicherung der Servicequalität aufgezeichnet werden können. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden.

3. Durchführung der Arbeiten

Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen zur Beseitigung von Abflussstörungen durch Verstopfungen in verschiedenen Rohrleitungen und Abflüssen. Sollte die genaue Ursache der Verstopfung nicht eindeutig feststehen, obliegt es dem Unternehmen, die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung eigenständig festzulegen (gemäß § 1156 ABGB). Die Rohrreinigung erfolgt unter Berücksichtigung anerkannter technischer Standards und mit modernen Werkzeugen und Geräten. 

Vor Beginn der Reinigungsarbeiten ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen die Art der verwendeten Rohrmaterialien mitzuteilen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden durch versteckte oder verschwiegene Informationen. Sollten keine Pläne der Rohrführung oder Revisionen vorliegen, ist der Kunde dazu verpflichtet, dem Unternehmen Hinweise über den Rohrverlauf und besondere Strukturen wie Bögen, Abzweige oder Reduzierungen zu geben. Unterbleibt eine ausreichende Informationsgabe seitens des Kunden, haftet dieser für entstandene Schäden oder Mehrkosten.

Dem Unternehmen obliegt allein die Bestimmung des Arbeitsumfangs, des Arbeitsausgangspunkts, des Maschineneinsatzes und der Durchführungsweise der Arbeiten im Rahmen des erteilten Auftrags. Nach der Rohrreinigung werden – falls erforderlich – neue Dichtungen eingebaut. Verweigert der Kunde den Austausch alter Dichtungen, übernimmt das Unternehmen keine Haftung für Undichtigkeiten. Öffnungen für Arbeiten an Dichtungsfugen werden nicht durch das Unternehmen erneuert.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber gewährt dem Unternehmen uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Entwässerungsgegenständen und -leitungen. Ebenso informiert der Auftraggeber das Unternehmen vor Beginn der Arbeiten über mögliche erschwerende oder erleichternde Umstände. Während der Reinigungsarbeiten muss das gesamte Abwassersystem außer Betrieb sein. Nach Abschluss aller Arbeiten hat der Kunde den ordnungsgemäßen Zustand der betroffenen Anlagen zu überprüfen; Reklamationen nach diesem Zeitpunkt sind ausgeschlossen.

5. Gewährleistung/Haftung

Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden an bestimmten Leitungssystemen oder bei Arbeiten an bereits defekten Anlagen. Dies umfasst Schäden an alten Leitungssystemen (z.B. aus Guss, Steinzeug, Blei, Eternit), modernen Kunststoffrohren, nicht fachgerecht verlegten Abwasserleitungen, bei Verstopfungsbeseitigungen oder Fräsarbeiten sowie für Schäden durch austretende Inhalte der Abwasseranlage während der Arbeiten. Der Auftraggeber/Hauseigentümer ist verantwortlich für die Behebung entstehender Schäden am/im Haus und am Inventar inklusive aller anfallenden Kosten.

Die ausgeführten Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen, für die jedoch keine Erfolgsgarantie übernommen werden kann, da vor Arbeitsbeginn viele nicht kalkulierbare Risiken und Unwägbarkeiten im Abwassersystem bestehen können.

6. Reklamationen

Berechtigte Reklamationen müssen schriftlich innerhalb einer Woche nach Abschluss der Reinigungsarbeiten eingereicht werden. Diese werden kostenfrei bearbeitet, jedoch erst nach Eingang der vorausgegangenen Rechnungsbeträge.

7. Rechnungen

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Rechnung sofort via Bankomatkartenlesegerät, Sofortüberweisung oder Barzahlung und ohne Abzug zu zahlen, dies wird bereits am Telefon bekanntgegeben. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen zu berechnen und gegebenenfalls ein Mahnverfahren einzuleiten.

7.1 Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsverzugs seitens des Kunden behält sich das Unternehmen das Recht vor, Zinsen und Mahngebühren zu erheben. Zudem kann das Unternehmen weitere Arbeiten und Leistungen bis zur Begleichung offener Rechnungen aussetzen.

7.2 Zahlungsverzug (Fortsetzung)

Zusätzlich zu den Zinsen und Mahngebühren behält sich das Unternehmen das Recht vor, sämtliche noch ausstehenden Beträge sofort fällig zu stellen, wenn weitere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Nach Ablauf von 7 Tagen ohne Zahlungseingang behält sich das Unternehmen das Recht vor, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den säumigen Kunden einzuleiten.

8. Preise

Die Preise beziehen sich ausschließlich auf die Arbeiten, die mit eigenen Werkzeugen und Geräten des Unternehmens durchgeführt werden. Die Preise werden je nach Art der eingesetzten Geräte und Fahrzeuge auf der Rechnung separat ausgewiesen. Strom und Wasser sind vom Kunden kostenlos bereitzustellen oder auf eigene Kosten zu beschaffen. Ebenso hat der Kunde etwaige Mietkosten für Maschinen und Geräte zu tragen, die vom Unternehmen bereitgestellt werden müssen. Zusätzliche Kosten für die Entsorgung von Abfällen werden separat berechnet. Die Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Abrechnung der Arbeitszeit des Technikers erfolgt pro angefangener halben Stunde. Die Betriebskosten der eingesetzten Rohrreinigungsmaschinen werden pauschal abgerechnet. Für Arbeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten oder unter besonderen Umständen erfolgt eine entsprechende Aufschlagsberechnung. Diese finden Sie in unserer Preisliste.

Stornogebühren können in der Regel anfallen, wenn ein Kunde einen vereinbarten Termin am Telefon absagt, obwohl der Techniker bereits am Weg zum Einsatzort ist. In diesem Fall werden Stornogebühren verrechnet, um den entstandenen Aufwand und mögliche Umsatzeinbußen auszugleichen.

8.1 Preise für Angebote

Für Angebotsanfragen zu planbaren Arbeiten wird ein pauschaler Betrag in Rechnung gestellt. Bei Annahme des Angebots und Auftragserteilung werden die Kosten mit der Schlussrechnung verrechnet.

9. Aufrechnungsverbot

Eine Aufrechnung bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen des Unternehmens ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Auftraggebers und Gerichtsstand für beide Parteien ist Wien. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Anderweitige mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

11. Einsatz von Subunternehmen

Abflussrohrclean ARC e.U ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmen einzusetzen, insbesondere wenn eine erhöhte Auftragslage vorliegt oder es zur Sicherstellung einer effizienten Arbeitsdurchführung erforderlich ist. Die Verantwortung für die Qualität der erbrachten Leistungen bleibt dabei in vollem Umfang beim Hauptauftragnehmer Abflussrohrclean ARC e.U. Der Kunde stimmt diesem Einsatz von Subunternehmen zu und erkennt an, dass die Fa. Abflussrohrclean für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen haftet, unabhängig davon, ob Subunternehmen eingesetzt wurden oder nicht.
JETZT ANRUFEN

Wie können wir Ihnen heute weiterhelfen?